
Erbenermittlung
In der Schweiz ist der Staat im Todesfall einer Person nach Art. 555 ZGB dazu verpflichtet, Erbberechtigte ausfindig zu machen. Falls kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, wird nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Handelt es sich um direkte Verwandte (Personen der ersten oder zweiten Parentel), sind diese meist leicht zu ermitteln. Fallen diese jedoch weg, wird die Suche nach entfernten Erbberechtigten deutlich komplexer. Gelingt dies den zuständigen Behörden nicht, werden potenzielle Erben dazu aufgerufen, sich innert Jahresfrist zu melden. Der Erbanspruch muss mittels der nötigen Dokumente nachgewiesen werden. Auch der Wegfall näherer Verwandter muss belegt werden - ein aufwändiger und oft schwieriger Prozess
Wir bieten folgende Hilfestellungen an:
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Ermittlung von Erben
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Nachweis der Erbrechte
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Nachlassabwicklung bis zur Verteilung des Erbes nach gesetzlichen Erbquoten
Da vielen Menschen nicht bewusst ist, dass sie als Erben in Frage kommen, suchen wir proaktiv nach berechtigten Personen, nehmen Kontakt auf und bieten ihnen unsere Vertretung an. Für die von uns vertretenen Erben entsteht dabei in der Regel kein Aufwand.
Wir verlangen keine Vorauszahlung – es besteht für die Erben kein finanzielles Risiko. Die erforderlichen Dokumente beschaffen wir auf unsere Kosten, benötigen dafür aber eine Vollmacht.
Unser Honorar fällt nur an, wenn tatsächlich ein Erbteil zur Auszahlung gelangt. Es wird in Form eines prozentualen Anteils vom erhaltenen Erbteil berechnet – ein international übliches Modell, das für unsere Mandanten maximale Sicherheit gewährleistet.
Wenn keine Auszahlung erfolgt, entstehen keinerlei Kosten.